Opeyemi A Gbadegesin*
In diesem Artikel wird die anthropozentrische Grundlage des nigerianischen Umweltrechtsrahmens als Grundlage für das Versagen unserer Gesetze beim Erreichen des Umweltschutzziels untersucht. Als Lösung für dieses immerwährende Versagen wird vorgeschlagen, den aktuellen Rechtsrahmen so umzugestalten, dass er auf der „Erdrechtsprechung“ basiert. Um die Stärke und Nützlichkeit dieses Ansatzes zu demonstrieren, enthält der Artikel mehrere Empfehlungen, wie dieser Ansatz in einen nigerianischen Kontext integriert werden kann, sowie Strategien zur Überwindung der damit verbundenen Herausforderungen.