Abstrakt

Die Entkriminalisierung der sozialen Geschlechtsselektion ist eine Negierung der soziologischen Rechtsprechung

Osebor Ikechukwu Montag

Der Wunsch, das Geschlecht eines Nachwuchses zu bestimmen, ist so alt wie die Menschheit, und dank der Fortschritte in Wissenschaft und Technik konnten Ärzte das Geschlecht eines Babys genau bestimmen. Dies hat eine Debatte aus rechtlicher, sozialer und ethischer Perspektive ausgelöst, für und gegen das Verbot der Geschlechtsselektion aus sozialen Gründen in Nigeria. Unter Anwendung einer kritischen experimentellen Methode argumentiert der Aufsatz, dass die Kriminalisierung der sozialen Geschlechtsselektion eine Negierung der soziologischen Rechtsprechung bei der Gesetzgebung darstellt, die das soziale Handeln des nigerianischen Volkes leitet.

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