Ein Gerichtsverfahren, bei dem eine Person oder ein Unternehmen nicht in der Lage ist, ausstehende Schulden zurückzuzahlen. Das Insolvenzverfahren beginnt mit einem Antrag, der vom Schuldner (am häufigsten) oder im Namen der Gläubiger (seltener) eingereicht wird. Das gesamte Vermögen des Schuldners wird bemessen und bewertet, woraufhin das Vermögen zur Rückzahlung eines Teils der ausstehenden Schulden verwendet wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens wird der Schuldner von den Schulden befreit, die er vor der Insolvenzanmeldung eingegangen ist.
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