Cedric Demtroder, Gerhard Tophoven, Jürgen Zieren, Clemens Tempfer und Marc A Reymond
Hintergrund: Neben Raum- und Geräteoberflächen im Operationssaal stellen Instrumente, die bei der hyperthermischen intraperitonealen Aerosol-Chemotherapie (HIPEC) oder der überdruckbeaufschlagten intraperitonealen Aerosol-Chemotherapie (PIPAC) verwendet werden, eine weitere potenzielle Kontaminationsquelle dar. Die geltenden Vorschriften in Deutschland verbieten die Resterilisation von Medizinprodukten, die zur Verteilung von Radioisotopen oder Zytostatika verwendet werden. Methoden: Wir untersuchten den PIPAC-Prozess, um herauszufinden, welche Instrumente potenziell mit Chemotherapie kontaminiert sein können, und um den tatsächlichen Kontaminationsgrad dieser Instrumente mit Platin vor und nach der Sterilisation zu bestimmen. Die Analyse wurde verblindet von einem externen Zertifizierungslabor durchgeführt. Ergebnisse: Bei der PIPAC wird nur die laparoskopische Kamera der Chemotherapie ausgesetzt und ist kein Einweginstrument. Alle anderen laparoskopischen Instrumente, Trokare, Schläuche usw. werden vor der Chemotherapie-Applikation entfernt oder sind Einweginstrumente. Elf Kameras wurden auf das Vorhandensein von Platinspuren untersucht. Drei Proben wurden vor der Sterilisation abgewischt, acht Proben danach. Alle Proben zeigten nach der Sterilisation keine Spuren von Platin. Eine von drei vor der Sterilisation abgewischten Kameras wies eine nachweisbare Menge Platin auf, was 0,001 Prozent des während der PIPAC verabreichten Medikaments oder 1:10-6 einer üblichen systemischen Chemotherapiedosis entspricht. Schlussfolgerung: Nach der PIPAC waren auf der laparoskopischen Kamera minimale Spuren von Platin vorhanden. Nach der Sterilisation wurden keine Spuren von Platin mehr nachgewiesen. Wir kommen zu dem Schluss, dass laparoskopische Kameras nach der PIPAC sicher wiederverwendet werden können.